Wer zahlt die Behandlung?

In der Regel übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten. Erwachsene Patienten sind im allgemeinen zuzahlungspflichtig.

Die notwendige Verordnung für die Therapie stellt der behandelnde Kinderazt, HNO-Arzt, Phoniater, Kieferorthopäde, Neurologe oder Internist aus.

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