In der Regel übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten. Erwachsene Patienten sind im allgemeinen zuzahlungspflichtig.
Die notwendige Verordnung für die Therapie stellt der behandelnde Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Kieferorthopäde, Neurologe oder Internist aus.